Gesetz über digitale Dienste

Temu ist im April 2023 in den Binnenmarkt der Europäischen Union („EU“) eingetreten. Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung über digitale Dienste („DSA“) schätzen wir, dass die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzerinnen und Nutzer der Dienste von Temu in der EU in dem Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2025 etwa 116 Millionen betrug.

Wir haben diese Berechnung ausschließlich zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) vorgenommen. Sie darf für keine anderen Zwecke herangezogen werden. Sollten wir Nutzer-Kennzahlen in anderen Kontexten bekannt gegeben haben, können andere Methodiken und Geltungsbereiche zugrunde gelegen haben. Außerdem kann sich unsere Vorgehensweise bei dieser Berechnung weiterentwickeln und kann im Lauf der Zeit - zum Beispiel aufgrund neuer Technologien - Änderungen erforderlich machen.

Wir werden die durchschnittliche monatliche Anzahl der aktiven Nutzer von Temu-Diensten in der EU weiterhin überwachen und gemäß Artikel 24(2) des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) mindestens alle sechs Monate aktualisierte Informationen veröffentlichen.

Kontaktpunkte

Wir haben einzelne Kontaktpunkte für Nutzer, für die Europäische Kommission, die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und den Europäischen Ausschuss für digitale Dienste („Europäischer Ausschuss“) festgelegt, über die man uns zum Zwecke des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) kontaktieren kann.

Als Mitglied der Europäischen Kommission, der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder des Europäischen Ausschusses können Sie sich unter legal@eur.temu.com an uns wenden. Die Kommunikation mit dieser E-Mail-Adresse sollte auf Englisch erfolgen.

Wenn Sie ein Nutzer sind, können Sie sich unter DSA-point-of-contact-users@eur.temu.com an uns wenden. Sie können auch auf Kundendienst klicken, um direkt mit einem Kundendienstmitarbeiter zu chatten.

Temu Hilfeseite zum Gesetz über digitale Dienste

Weitere Informationen zu unseren Richtlinien zur Inhaltsmoderation und zu Inhaltsempfehlungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) finden Sie hier.

Datenzugriff für Forschende

Gemäß Artikel 40 Absatz 12 des DSA stellen wir ein Datenzugriffsportal zur Verfügung, über das wir zugelassene Forschenden nach erfolgreicher Antragstellung in Echtzeit öffentlich zugängliche Daten auf Temu bereitstellen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Wir stellen außerdem Informationen und Ressourcen für zugelassene Forschende gemäß Artikel 40 Absatz 4 bereit, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der zuständigen Digital Services Coordinator (DSC). Für weitere Einzelheiten zu den Zugangsvoraussetzungen, Verfahren und verfügbaren Datenkatalogen klicken Sie bitte hier.

Transparenzberichte von Temu

Weitere Informationen:

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Konto eines Kindes melden

Der Temu-Dienst ist nicht für die Nutzung durch Personen unter 18 Jahren oder für Minderjährige im Sinne des geltenden Rechts bestimmt. Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind ein Temu-Konto erstellt hat oder uns anderweitig personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, können Sie die Löschung des Kontos sowie der damit verbundenen personenbezogenen Daten über das Online-Meldeformular beantragen.